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Naturschutzgebiet
Gemäß Landesverordnung
vom 13. Januar 1997 umfasst das Schutzgebiet
den größten Teil (etwa zwei Drittel, ca.
670 ha) der Halbinsel Wustrow,
einen Teil des Salzhaffs (300 ha) bis zur Wassertiefe von 2,5 m,
die Wasserfläche der Kroy (300 ha), sowie Flachwasserbereiche der
Ostsee bis zur 5 m-Wasserlinie! (590 ha). Es beginnt 4 km südwestlich
des Ostseebades Rerik und liegt im Nordosten des Europäischen Vogelschutzgebietes
"Küstenlandschaft Wismar-Bucht" mit dem Naturschutzgebiet Insel
Langenwerder. Die
Gesamtgröße des NSG beträgt 1940 ha.
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Die
Halbinsel Wustrow blieb durch die militärische Nutzung von anderen,
heute raumgreifend vorhandenen Landschaftsveränderungen wie Eutrophierung,
Küstenverbau und intensiver touristischer Nutzung verschont. Hervorzuheben
ist die nahezu vollständig erhalten gebliebene ungestörte Küstendynamik
im Übergangsbereich zwischen Ostsee, Festland und Haff.
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Zugang
für die Öffentlichkeit
Das Gebiet ist Privatbesitz (Verkauf von der Bundesrepublik Deutschland
an die Fundus-Gruppe Köln 1998) und öffentlich nicht zugänglich.
Geplant war die Anlage eines Wanderweges und einer Aussichtsplattform.
Führungen durch das Gebiet wurden bis September 2004 von Rerik aus
angeboten. Seitdem hat der Eigentümer die Führungen untersagt.
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Der Kieler Ort wird vom Verein Langenwerder zum Schutz der Wat- und
Wasservögel e.V. mitbetreut. Für die Wissenschaft bietet das Gebiet
eine einmalige Referenzfläche. Es wird in ein weltweites Flächenmonitoring
zur Beobachtung der Veränderungen von Ökosystemen eingebunden. |
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Seeseitig gelangen
regelmäßig Surfer und Segler in das Gebiet. Dies bringt erhebliche
Störungen für Brutvögel, sowie für die Rastbestände der Wat- und
Wasservögel mit sich. Auf Grund dieser Störungen sowie der hohen
Anzahl von Wildschweinen und Füchsen ist die Nachwuchsrate
bei den meisten Küstenvogelarten in diesem Bereich äußerst gering.
Mehr Information zu:
Schutzziel
Geomorphologie der Halbinsel
Pflanzenwelt auf Wustrow
Tierwelt auf Wustrow
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Benutzer von Wasserfahrzeugen und Surfer werden dringend gebeten,
ganzjährig
einen
Abstand von mindestens 150 m von der HalbInsel einzuhalten und die
Kroy nicht zu befahren, um Störungen der brütenden und rastenden Vögel
zu vermeiden. |